Hygiene-Konzept TCGT

Hygiene-Konzept TCGT

Tennis Club Großensee-Trittau e.V., Trittauer Str. 2 B, 22946 Großensee

Das vorliegende Hygienekonzept soll dazu dienen, die notwendigen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen aufgrund der Corona- Pandemie für die Mitglieder des TCGT umzusetzen.

  1. Allgemeine Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen:

Eine Teilnahme am Sportangebot des Tennis Club Großensee- Trittau e.V. ist bei Krankheitsgefühl oder Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen.

Das betreffende Mitglied darf das Clubgelände nicht betreten und muss der Sportstätte fernbleiben.

Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis wieder am Sportangebot teilnehmen.

1.1 Abstandsregeln einhalten:

Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren.

  • Mindestabstände sollen überall dort eingehalten werden, wo es möglich ist.
  • Körperkontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Sport und Begegnungen sollen kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen und in den Arm nehmen wird komplett verzichtet.
  • Beim Betreten und Verlassen des Tennisplatzes sind die Abstandsregeln einzuhalten.
  • Die Spielerbänke sind mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zu positionieren.

1.2 Hygieneregeln einhalten:

Eine sorgfältige Handhygiene kann das Infektionsrisiko reduzieren.

  • Die Hände sind vor und nach dem Spiel/ Training zu desinfizieren, die Türklinken zu den Tennisplätzen sind mit dem Ellenbogen zu bedienen.
  • Bitte auch bei Betreten des Clubhauses die Hände desinfizieren.
  • Alternativ kann zur Händedesinfektion auch das gründliche Händewaschen mit Seife für mindestens 30 Sekunden vorgenommen werden.
  • Händedesinfektionsmittel werden vom Verein ausreichend zur Verfügung gestellt und befinden sich am Eingang zum Clubhaus, sowie in beiden Waschräumen der WCs.
  • Desinfektionsmittel mit der Bezeichnung „begrenzt viruzid“ gilt als ausreichend.
  • Alle Mülleimer der Sportstätte müssen regelmäßig geleert werden.

1.3. Risiken in allen Bereichen minimieren

Dieser Punkt ist ein Appell an den gesunden Menschenverstand.

Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klare ist, sollte darauf verzichtet werden und ggf. nach einer anderen, risikofreien

Alternative gesucht werden.

  1. Nutzung des Clubhauses
  • Das Clubhaus ist für die allgemeine Nutzung nicht freigegeben.

Es muss zur Zeit auf gemeinsames Kochen und Essen in den Innenräumen verzichtet werden, da unter Anderem kein ausreichendes Hygienekonzept für die Gastronomie vorliegt. Das Grillen im Außenbereich ist gestattet.

  • da die allgemeinen Abstandsregeln nicht überall eingehalten werden können, besteht im Clubhaus die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes. Bei höherer Betriebsamkeit auf der Anlage kann es sinnvoll sein einen Mund- Nasenschutz auch außerhalb des Clubhauses zu tragen. Dies liegt im persönlichen Ermessen des Einzelnen.
  • Alle Räume des Clubhauses sind regelmäßig zu lüften.

2.1 WC- Räume, Umkleiden und Duschen

  • Die WC- Räume sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Reinigung und Desinfektion richtet sich nach dem Reinigungs- und Desinfektionsplan des TCGT.

  • Um in den Umkleideräumen die Abstandsregeln einzuhalten, sind die Umkleiden aufgrund ihrer Größe nur mit maximal 2 Personen gleichzeitig zu nutzen.
  • Um den Mindestabstand beim Duschen zu gewährleisten, ist jeweils die mittlere der drei Duschen gesperrt.
  • Es ist auf eine permanente Lüftung der Duschräume zu achten.
  • Die Sitzbänke in den Umkleiden und die Duschen sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Reinigung und Desinfektion der Umkleiden und Duschen richtet sich nach dem Reinigungs- und Desinfektionsplan des TCGT.

  • der Reinigungs- und Desinfektionsplan im Zusammenhang mit der Covid-19- Pandemie hängt in den beiden Umkleideräumen aus.
  1. Trainings- und Wettkampfbetrieb

3.1. Allgemeine Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es bestehen keine Krankheitssymptome
  • Es bestand kein Kontakt zu einer wissentlich infizierten Person
  • Es bestehen keine Auflagen vom Gesundheitsamt

3.2 Trainingsbetrieb

  • Alle im unserem Verein arbeitenden Trainer /- innen sind über die Hygienebestimmungen des Vereins informiert.
  • Die Gruppengrößen sind auf maximal 4 Personen plus Trainer festgelegt.
  • Anwesenheitslisten liegen laut offiziellem Trainingsplan dem Coronabeauftragten vor.

3.3 Wettkampfbetrieb

  • Zuschauer sind während der Punktspiele erlaubt.
  • Die Abstandsregeln sind während der gesamten Anwesenheit einzuhalten.
  • Die Namen der Teilnehmenden sind im Rahmen des Spielberichtes für den Tennisverband Schleswig- Holstein erfasst und müssen nicht zusätzlich erfasst werden.
  • Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind gewissenhaft zu führen. Es liegen Registrierungsbögen aus, deren Ausfüllung von den Mannschaftsführern zu koordinieren ist. Personenbezogene Daten sind vor Blicken Dritter unbedingt zu schützen.

4.0 Corona- Beauftragter Jeder Verein benennt einen Corona- Beauftragten zur Sicherstellung der geltenden Vorschriften.

Dieser ist zuständig für:

  • Die Einhaltung aller behördlichen Auflagen, wobei es hier zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
  • Die entsprechende, individuell angepasste Umsetzung für den Verein.
  • Die Begleitung und Umsetzung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.
  • Die Beantwortung/ Bearbeitung „Corona“ betreffender Themen.
  • Sicherstellung, dass die notwendigen Desinfektionsmittel bereitgestellt werden.
  • Sofern notwendig, die Mitglieder auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen und bei Missachtung oder fahrlässigem Verhalten ggf. vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • der Corona- Beauftragte muss nicht ständig auf der Sportstätte anwesend sein, ist aber ansprech- und erreichbar.
  • Kontaktdaten: Tanja Kruse, Mobil: 0163- 2934939, Mail: tanja_muellerhh@gmx.de
  • der Vorstand des TCGT ist gesamtheitlich an allen Entscheidungen beteiligt.

5.0 Datenschutz

Die zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten erhobenen Kontaktdaten, die unter Angabe des Datums zu erfassen sind, werden nach Aufzeichnung vier Wochen aufbewahrt, müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden und werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.

6.0 Anpassung des Hygienekonzeptes

Je nach gesetzlicher Vorgabe wird das Hygienekonzept angepasst. ( Stand 29.08.2020)